Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 – Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung der Parkpension Spreewald, betrieben von Robert Motzek (im folgenden “Parkpension” genannt) sowie für alle damit zusammenhängenden für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

1.2 – Von unseren abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Bestellung eines Zimmers

2.1 – Wird ein Angebot der Parkpension durch den Gast bestellt oder zugesagt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

2.2 – Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.

2.3 – Verpflichtung der Parkpension ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.

2.4 – Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bereitstellung des Zimmers zu bezahlen.

2.5 – Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen der Parkpension abgesetzt werden.

2.6 – Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Stornierungen können nur schriftlich (auch per E-Mail) akzeptiert werden und bedürfen der schriftlichen Rückbestätigung durch die Parkpension. Die Stornierungsgebühren betragen:

a) Für Reservierungen bis drei Zimmer:
Bis 7 Tage vor Anreise: Kostenfrei
Bis 2 Tage vor Anreise: 50% des Rechnungsbetrages
Weniger als 2 Tage vor Anreise: 90% des Rechnungsbetrages
Nichtanreise ohne Abmeldung: 100% des Rechnungsbetrages

b) Für Reservierungen ab vier Zimmer:
Bis 8 Wochen vor Anreise: Kostenfrei
Bis 2 Wochen vor Anreise: 50% des Rechnungsbetrages
Unter 2 Wochen bis Anreise: 100% des Rechnungsbetrages

2.7 – Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Parkpension.

2.8 – Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Parkpension spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

2.9 – Die Parkpension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

a) höhere Gewalt oder andere von der Parkpension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

c) die Parkpension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Parkpension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Parkpension zuzurechnen ist.

Die Parkpension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt der Parkpension entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

2.10 – Die Parkpension hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

3. Schlussbestimmungen

3.1 – Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Parkpension.

3.2 – Gerichtsstand ist der Betriebsort.

3.3 – Es gilt deutsches Recht.

3.4 – Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.